Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Frau Ingrid – Home Staging
Ingrid Ondrejickova
Weignersedt 1
4203 Altenberg bei Linz
Österreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Frau Ingrid – Home Staging, Ingrid Ondrejickova (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Kund:innen (im Folgenden „Auftraggeber“) über Dienstleistungen im Bereich Home Staging.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungsbeschreibung
Die Auftragnehmerin bietet Dienstleistungen im Bereich Home Staging zur Verkaufsförderung von Immobilien an.
Dies umfasst insbesondere:
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot der Auftragnehmerin schriftlich oder elektronisch bestätigt bzw. unterzeichnet.
Mit Unterzeichnung des Angebotes gelten diese AGB als Bestandteil des Vertrages.
4. Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % der Auftragssumme zu leisten.
Erst nach Eingang der Anzahlung beginnt die Auftragnehmerin mit:
Der Restbetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen nach Aufbau des Stagings ohne Abzug fällig.
Die Auftragnehmerin ist Kleinunternehmerin gemäß §6 Abs.1 Z27 UStG, daher wird keine Umsatzsteuer verrechnet.
5. Stornierung des Auftrags
Bei einer Stornierung nach Unterzeichnung des Angebotes werden bereits entstandene Aufwendungen verrechnet.
Dazu zählen insbesondere:
Möbel oder Dekorationsgegenstände, die speziell für das Projekt bestellt wurden und nicht anderweitig verwendet werden können, werden 1:1 an den Auftraggeber weiterverrechnet.
6. Staging-Möbel und Nutzungsdauer
Alle im Rahmen des Home Stagings eingebrachten Möbel, Dekorationsgegenstände und Accessoires bleiben im Eigentum der Auftragnehmerin.
Die Möbel verbleiben in der Immobilie bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages der Immobilie, maximal jedoch 3 Monate ab Aufbau.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin unverzüglich nach erfolgter Verkaufsunterzeichnung über den Verkauf der Immobilie zu informieren, damit ein zeitnaher Abbau organisiert werden kann.
Sollte innerhalb von 3 Monaten kein Verkauf erfolgen, können die Möbel nach Vereinbarung gegen Aufpreis verlängert werden.
Nach Ablauf der vereinbarten Dauer erfolgt der Abbau und die Abholung der Möbel durch die Auftragnehmerin.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin dafür Zugang zur Immobilie zu ermöglichen.
7. Nutzung der Möbel
Die im Rahmen des Home Stagings bereitgestellten Möbel und Dekorationsgegenstände dienen ausschließlich der optischen Präsentation der Immobilie.
Eine Nutzung der Möbel ist nicht vorgesehen und ausdrücklich untersagt.
Ein Teil der eingesetzten Möbel besteht aus leichten Dekorationsmöbeln bzw. Kartonmöbeln, die nicht für eine normale Nutzung (Sitzen, Schlafen, Belasten etc.) geeignet sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass:
8. Haftung und Versicherung
Die Immobilie muss während der Dauer des Home Stagings entsprechend versichert sein.
Der Auftraggeber haftet für:
Im Schadensfall werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
9. Fotos, Videos und Nutzungsrechte
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vor, während und nach Durchführung des Home Stagings Fotos und Videos der Immobilie anzufertigen.
Dies umfasst insbesondere:
Aufnahmen des ursprünglichen Zustands der Immobilie (Vorher-Aufnahmen)
Aufnahmen während & nach Durchführung des Home Stagings (Nachher-Aufnahmen)
Vergleichsdarstellungen (Vorher-Nachher-Darstellungen)
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Aufnahmen für Marketing- und Präsentationszwecke zu verwenden, insbesondere für:
Website
Social Media
Portfolio
Präsentationen
Werbematerialien
Veröffentlichungen im Rahmen der Unternehmensdarstellung
Der Auftraggeber erhält das Recht, die Nachher-Fotos der gestagten Immobilie für Immobilieninserate und Verkaufszwecke zu verwenden.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, darauf zu achten, dass keine personenbezogenen oder sensiblen Gegenstände auf den veröffentlichten Bildern erkennbar sind.
10. Verhalten bei Besichtigungen
Die durch die Auftragnehmerin eingebrachten Möbel und Dekorationsgegenstände dienen ausschließlich der optischen Präsentation der Immobilie.
Bei Besichtigungen ist darauf zu achten, dass:
Möbel nicht benutzt werden
Dekorationsgegenstände nicht berührt oder verändert werden
Möbel nicht verschoben oder umgestellt werden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Makler, Kaufinteressenten und sonstige Besucher entsprechend darüber zu informieren.
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass sich unter den eingesetzten Möbeln Dekorations- bzw. Kartonmöbel befinden können, die nicht belastbar und nicht für eine Nutzung geeignet sind.
Für Schäden, die im Zuge von Besichtigungen entstehen, haftet der Auftraggeber.
11. Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern
Sofern die Vermarktung der Immobilie über einen Immobilienmakler erfolgt, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Makler über das Home Staging sowie über die geltenden Nutzungs- und Verhaltensregeln zu informieren.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass auch der Makler darauf achtet, dass:
Möbel nicht genutzt werden
Möbel nicht umgestellt oder entfernt werden
Dekoration nicht verändert wird
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Veränderungen durch Makler oder Dritte.
12. Verlängerung der Stagingdauer
Die vereinbarte Stagingdauer endet mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages der Immobilie, spätestens jedoch nach 3 Monaten ab Aufbau des Stagings.
Sollte die Immobilie nach Ablauf dieser Frist weiterhin vermarktet werden, kann die Stagingdauer nach Vereinbarung verlängert werden.
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, behält sich die Auftragnehmerin vor, eine Verlängerungsgebühr für jeden weiteren Monat zu verrechnen.
Alternativ kann die Auftragnehmerin den Abbau und die Abholung der Möbel durchführen.
13. Haftung für wirtschaftlichen Erfolg
Home Staging dient der optischen Aufwertung und besseren Vermarktung einer Immobilie.
Eine Garantie für einen bestimmten Verkaufspreis oder Verkaufszeitraum kann jedoch nicht übernommen werden.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht in Linz.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.